Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 1:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bedarfsanalysen
Teil 2:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Vermittlung von Transportaufträgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bedarfsanalysen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Bedarfsanalysen zwischen Herrn Sevan Sinorkyan, Hahnweidstr. 6, 73230 Kirchheim unter Teck (im Folgenden: HAY Tech Performance genannt) und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.
c) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch individuellen Kundenauftrag zu Stande. Hierfür wird nach entsprechenden Vertragsverhandlungen über Art und Umfang der im Einzelfall zu erbringenden beiderseitigen Leistungen ein entsprechender Vertrag von Hay Tech Performance an den Kunden übermittelt. Dies stellt ein Angebot von Hay Tech Performance an den Kunden dar. Der Kunde kann diesen durch die Unterzeichnung annehmen.
§ 2 Leistungsumfang
a) Allgemein
HAY Tech Performance bietet ihren Kunden im In- und Ausland Dienstleistungen im Bereich der Kunden- und Kontaktvermittlung nach einer entsprechenden Bedarfsanalyse vor Ort an. Hierfür nimmt HAY Tech Performance nach eine allgemeine Bedarfsermittlung vor Ort bei den Unternehmen vor. Besteht Bedarf für die entsprechende vertragliche Relation, wird diese an die entsprechenden Nischenspezialisten weitergeleitet. Gleiches Prinzip gilt auch für die Telefonakquise und Messebesuche etc..
b) Leistungszeitraum
Es gilt der vertraglich individuell vereinbarte Leistungszeitraum. Wird ein Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 10 Kalendertagen zum Monatsende schriftlich (per Fax oder postalisch) monatlich gekündigt werden
c) Leistungserbringung
HAY Tech Performance ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
d) Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von HAY Tech Performance nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat HAY Tech Performance nicht zu vertreten. Sie berechtigen HAY Tech Performance dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der vereinbarten Dienstleistung in Verzug, ist die HAY Tech Performance nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.
§ 3 Preise und Zahlung
a) Preise
Sämtliche Preise werden als Nettopreise angegeben.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei HAY Tech Performance eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich HAY Tech Performance vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass HAY Tech Performance kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 4 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen bestehen. Zumutbare Abweichungen von der Leistungsbeschreibung unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.
b) Schadensersatz für Mängel
Schadensersatz für Mängel der Dienstleistung leistet HAY Tech Performance nur im Falle von Vorsatz oder grober sowie ggf. leichter Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
§ 5 Haftung
a) Haftungsausschluss
HAY Tech Performance sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von HAY Tech Performance in Neu-Ulm vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.
c) Änderung der AGB
HAY Tech Performance ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftspartnern und Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzinteresse nicht nur unwesentlich gestört wird. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird nur wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. HAY Tech Performance wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines einmonatigen Schweigens als Annahme der Vertragsänderungen hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl HAY Tech Performance als auch der Kunde das bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
d) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermittlung von Transportaufträgen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten allgemein für die Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Sevan Sinorkyan, Hahnweidstr. 6, 73230 Kirchheim unter Teck, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung ”HAY Tech Performance” und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
b) Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
c) Vertragsbedingung
HAY Tech Performance richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer (im Folgenden ”Kunden” genannt) und nicht an Verbraucher. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Spediteur macht daher seine Eigenschaft als Unternehmer zur Vertragsbedingung.
d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
HAY Tech Performance ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. HAY Tech Performance wird den Spediteur bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines einmonatigen Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl HAY Tech Performance als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 2 Vertragsverhältnis
a) Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen HAY Tech Performance und dem Kunden ist auf die Vermittlung von Transporten, insbesondere von Speditionsverträgen zur Versendung von Gütern gerichtet. HAY Tech Performance wird nicht Vertragspartei des Speditionsvertrags. Der Vertrag kommt unmittelbar zwischen dem Spediteur und dem vermittelten Versende (Kunden) zustande.
b) Vermittlungstätigkeit
Auf Anfrage des Kunden erfragt HAY Tech Performance die Versendebedingungen durch den Spediteur für die Art und Umfang der Güterversendung, insbesondere die Höhe der Vergütung. Soweit der Kunde daran interessiert ist, vermittelt HAY Tech Performance den Vertragsschluss zwischen dem Spediteur und dem Versender (Kunden).
HAY Tech Performance ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von HAY Tech Performance nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat HAY Tech Performance nicht zu vertreten. Sie berechtigen HAY Tech Performance dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
§ 3 Provisionsfreiheit
Die Vermittlungstätigkeit der HAY Tech Performance vergütet der Spediteur. Der vermittelte Kunde schuldet gegenüber HAY Tech Performance keine Provision
§ 4 Haftung
a) Verantwortlichkeit
HAY Tech Performance ist nicht verantwortlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Spediteur. Insbesondere treffen HAY Tech Performance keine Ansprüche aus dem vermittelten Speditionsvertrag. Im Übrigen ist HAY Tech Performance nicht für Leistungen und Dienste verantwortlich, die sich außerhalb seines Einflussbereiches befinden.
b) Haftungsausschluss
HAY Tech Performance sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
c) Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, HAY Tech Performance auf Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem vermittelten Speditionsvertrag entstehen, einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung, freizustellen.
§ 5 Datenschutzbestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des
Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der DSGVO, von uns zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem
Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
§ 6 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten mit Kunden, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind, gilt der Geschäftssitz von HAY Tech Performance in Neu-Ulm
als Gerichtsstand vereinbart.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem
Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.